Das eisenbahn magazin: Nachschiebe-Betrieb

Bis heute werden bei der DB AG Züge auf bestimmten Rampenstrecken nachgeschoben. Die technischen Rahmenbedingungen haben sich im Laufe der Jahrzehnte gewandelt.An der Faszination dieser Betriebsart hat sich aber seit den Zeiten der Bundesbahn wenig geändert
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Als noch kein Zugfunk verfügbar war, verständigten sich die Personale per Pfeifsignal. 1955 helfen eine 94 und eine 95 einem Güterzug
kurz vor dem Schwarzkopftunnel über die Spessartrampe
Foto: Kurt Eckert/Eisenbahnstiftung

Auf Spessartrampe, Geislinger Steige und anderen DB-Rampenstrecken
Regeln für den Fahrdienst • Abläufe in der Praxis • Tipps für Modellbahner

Ein Blick in die Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) grenzt das Nachschieben ein. Unter nachgeschobenen Zügen versteht man demnach Züge, bei denen mindestens ein arbeitendes Triebfahrzeug an der Spitze läuft oder von der Spitze aus gesteuert wird und in denen bis zu zwei arbeitende Triebfahrzeuge laufen, die nicht von der Spitze aus gesteuert werden (vgl. § 34, Absatz 4 der EBO). Jede Lok oder Lokgruppe ist also mit einem Lokführer* besetzt. Nachgeschobene Züge dürfen maximal 80 km/h fahren, wenn die Schiebelok mit an den Zug gekuppelt und an die durchgehende Bremse angeschlossen ist. Bei nur angesetzten Schiebeloks (nicht gekuppelt) darf nur 60 km/h gefahren werden (vgl. § 40, Absatz 5 der EBO). Die beiden Triebfahrzeugführer verständigen sich über Zugfunk während der Schiebefahrt. Das Sichtfeld des Triebfahrzeugführers auf der Schiebelok ist nicht sehr abwechslungsreich, er sieht während der gesamten Schiebefahrt nur die Stirnseite des letzten Wagens. Sowohl die PZB als auch die LZB muss der Lokführer der Schiebelok gemäß dem Regelwerk ab- oder ausschalten (auf den planmäßigen Schiebestrecken gibt es allerdings keine LZB). Wichtig ist daher die Kommunikation zwischen Zug- und nachschiebender Lok. Der  Triebfahrzeugführer der Zuglok muss dem Triebfahrzeugführer der Schiebelok mitteilen, wenn zum Beispiel die Geschwindigkeit beschränkt ist.


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